So werden Sie eine Au-pair-Gastfamilie

Ein Au-pair unterstützt Sie im täglichen Leben mit Ihren Kindern und bringt eine andere Kultur und Sprache in Ihre Familie. Sie und Ihre Kinder sammeln wertvolle Erfahrungen und Sie werden im Alltag mit Ihren Kindern entlastet.

Sie suchen Unterstützung bei der Kinderbetreuung und möchten ein Au-pair in Ihre Familie aufnehmen?
Unsere WeAupair-Berater/-innen vor Ort stellen Ihnen Bewerber/-innen zur Auswahl vor, beraten Sie in allen administrativen Fragen (Ausländerbehörde, Arbeitsamt, Botschaft) und begleiten Sie und Ihr Au-pair während des Aufenthaltes.

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Um Ihre Au-pair-Suche zu starten, füllen Sie bitte diesen Gastfamilien-Bewerbungsbogen aus und senden Sie ihn per E-Mail an die WeAupair-Beratungsstelle in Ihrer Nähe:

FAQs – Gastfamilie
Erste Informationen

Um ein Au-pair aufnehmen zu können, müssen Sie als Gastfamilie folgende Punkte erfüllen:

  • Nationalität – Gemäß § 20 Beschäftigungsverordnung darf die Vermittlung nur in Familien erfolgen, in denen Deutsch als Muttersprache gesprochen wird. Wenigstens ein Erwachsener muss die deutsche Staatsangehörigkeit, bzw. die Staatsangehörigkeit eines EU, EWR Staates oder der Schweiz besitzen.
  • Familienmitglied – Das Au-pair gilt während des Aufenthaltes als Familienmitglied und sollte von der Gastfamilie als solches akzeptiert werden.
  • Selbstständigkeit – Dem Au-pair muss auch Freiheit und Selbstständigkeit ermöglicht werden.
  • Kultur – Als Gastfamilie sollten Sie auf Gastfreundschaft und interkulturelle Beziehungen großen Wert legen.

Lebensunterhalt: Sie stellen dem Au-pair ein eigenes Zimmer, Vollverpflegung und ein monatliches Taschengeld von 280 Euro zur Verfügung. Hinzu kommen die Kosten für die Aupair-Versicherung, eine Kostenbeteiligung an den Sprachkurs-Gebühren von 70 Euro monatlich und die finanzielle Unterstützung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Die Au-pairs, die sich bei WeAupair bewerben, kommen aus Mittel- und Osteuropa, Südamerika, Asien und Afrika sowie Frankreich, England, Italien und Spanien.

Ja. Die Au-pair-Agenturen von WeAupair vermitteln nur Au-pairs, die bereits Grundkenntnisse in der deutschen Sprache besitzen.

Ein Au-pair ist in der Gastfamilie für die Kinderbetreuung sowie leichte Hausarbeit zuständig. Der Schwerpunkt sollte dabei aber unbedingt auf dem Umgang mit den Kindern liegen.

Ein Au-pair ist keine Haushaltshilfe oder Reinigungskraft und ist somit weder für schwere Arbeit im Haushalt oder Garten, noch für die Pflege weiterer Familienmitglieder zuständig.

Die von uns ausgewählten Au-pairs weisen durch verschiedene Referenzen ihre Erfahrung im Umgang mit Kindern oder Jugendlichen nach. Dennoch muss festgehalten werden, dass die Au-pairs in der Regel keine professionelle Ausbildung als Pädagogin oder als Erzieher mitbringen.

Die Länge eines Aufenthaltes beträgt in der Regel sechs bis zwölf Monate. Au-pairs aus EU-Ländern können ihren Au-pair-Aufenthalt bis zu zwei Jahren verlängern.

Bei WeAupair verläuft die Vermittlung nicht öffentlich. Damit setzen wir auf die Sicherung der persönlichen Daten sowohl der Au-pairs als auch der Gastfamilien. Unsere Au-pair-Agenturen richten sich bei der Auswahl eines passenden Au-pairs nach Ihren Wünschen. Wenn Ihnen die vorgeschlagene Person zusagt, erhalten Sie die Kontaktdaten des potentiellen Au-pairs und können persönlich in Kontakt treten und sich kennenlernen.

Die Gebühren variieren je nach Region und Länge des Aufenthalts zwischen ca. 350 und 500 Euro. Bitte wenden Sie sich für detaillierte Infos an Ihre WeAupair-Berater/-innen vor Ort.

Au-pairs haben folgende Rechte:

  • Freie Unterkunft – ein eigenes Zimmer und die Mitbenutzung der Wohnräume der Gastfamilie
  • Volle Verpflegung – auch an freien Tagen oder bei Abwesenheit der Familie
  • Taschengeld – 280 Euro im Monat
  • Au-pair-Versicherung – Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung
  • Sprachkurs-Unterstützung – Kostenbeteiligung von 70 Euro monatlich an den Kursgebühren sowie Unterstützung für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Freizeit – mindestens eineinhalb freier Tag pro Woche, Feiertagsregelung nach Absprache mit der Familie, freie Zeit zum Sprachschulbesuch in Absprache mit der Familie
  • Urlaub – wird bei einem Aufenthalt von über sechs Monaten in Absprache mit der Familie bei         Weiterzahlung des Taschengeldes gewährt
  • Kündigung – mit einer zweiwöchigen Frist und nur nach Rücksprache mit WeAupair und der Gastfamilie möglich
  • Neu-Vermittlung – in begründeten Problemfällen und nach Rücksprache mit der Au-pair-Agentur möglich 

Bei WeAupair sichern wir den Au-pairs ab einem Aufenthalt von sechs Monaten einen Urlaub von zwei Tagen pro Anwesenheitsmonat bei Weiterzahlung des Taschengeldes zu.

Los geht’s

Die Kosten für die Beantragung des Visums in der jeweiligen Deutschen Botschaft trägt das Au-pair. Die Gastfamilie übernimmt die Kosten für die Verlängerung des Visums, wofür innerhalb von acht Wochen nach Einreise ein Termin bei der Ausländerbehörde erfolgen muss.

Die Organisation der An- und Abreise liegt in der Verantwortung des Au-pairs, aber sollte in Absprache mit der Gastfamilie erfolgen.

Aus rechtlicher Sicht steht einem Au-pair ein eigenes, abschließbares Zimmer für die Zeit des Aufenthaltes zu. Zusätzlich ist die Mitnutzung der allgemeinen Wohnräume und der sanitären Einrichtungen zu gewährleisten.

Für ein Au-pair sind die ersten Tage in einem neuen Land und in einer neuen Familie oft nicht leicht. Um Ihrem Au-pair den Start so einfach wie möglich zu machen, sollten Sie folgendes beachten:

  • Lassen Sie das Au-pair am Familienleben teilnehmen
  • Es ist sinnvoll, wenn Sie als Gasteltern in den ersten Tagen zu Hause sind
  • Überlassen Sie dem Au-pair nicht sofort anspruchsvolle Aufgaben und machen Sie einen Plan für die zukünftigen Aufgaben
  • Geben Sie dem Au-pair genügend Freiraum, sich zurückzuziehen und die Freizeit auch selbstständig zu gestalten
  • Binden Sie Ihre Kinder mit ein und erklären Sie Ihnen die Situation 

Bei einer Vermittlung mit WeAupair ist die wöchentliche Arbeitszeit der Au-pairs auf 30 Stunden beschränkt. Pro Tag sollte das Au-pair dabei nicht länger als sechs Stunden für die Kinderbetreuung zuständig sein.

Dass Ihr Au-pair Zugang zu Ihrem Auto hat, hängt von den jeweiligen Aufgaben und auch dem Wohnort ab. Soll Ihr Au-pair die Kinder beispielsweise in die Schule fahren, muss es zwingendermaßen auch das Auto nutzen können. WeAupair empfiehlt in diesem Fall eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.

Sie sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, sich mit 50 Euro monatlich an den Kosten eines Deutschkurses zu beteiligen. Die restlichen Kosten für einen Sprachkurs übernimmt das Au-pair selbst. Die Gastfamilie sollte gewährleisten, dass eine Teilnahme mindestens zwei bis drei Mal in der Woche möglich ist. Informationen zu Deutschkursen in Ihrer Nähe können Sie oder Ihr Au-pair von Ihrer Au-pair-Agentur erhalten.

Viele Gastfamilien nehmen ihr Au-pair mit in den Urlaub, um ihrem Gast das eigene Land näher zu bringen und sich besser kennen zu lernen. Die zusätzlichen Kosten muss die Gastfamilie tragen. Zu beachten ist, dass es sich auch bei der Betreuung der Kinder im Urlaub um Arbeitszeiten des Au-pairs handelt und dieses somit weiterhin Anspruch auf freie Tage und zusätzlichen Urlaub hat.

Sollte es zu Problemen mit Ihrem Au-pair kommen, können Sie Ihre WeAupair-Agentur kontaktieren, die sich Ihrer Sache annimmt und mit Rat und Tat zur Seite steht.

Suchen Sie das direkte Gespräch mit Ihrem Au-pair. Unsere WeAupair-Berater/-innen stehen Ihnen für lösungsorientierte Gespräche zur Verfügung. Sollten die Probleme nicht lösbar sein, kann der Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. In schwerwiegenden Fällen besteht die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung. In jedem Fall sollten Sie mit Ihrer Au-pair-Agentur Kontakt aufnehmen.